ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen, Definitionen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Vertragsverhältnisse zwischen der Jump World One GmbH, FN 486175p, Südring 211, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, und ihren KundInnen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nachstehende Definitionen:
- Jump World One = Jump World One GmbH, FN 486175p, Südring 211, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
- KundInnen = sämtliche VertragspartnerInnen, NutzerInnen der Anlagen, Aufsichtspersonen, Begleitpersonen etc.
- Anlagen = sämtliche Geräte und Räumlichkeiten des Trampolinparks insbesondere Trampoline, Trampolinhalle, Pumptrack, Playground, Garderobe, Toiletten, etc.
- Trampoline = sämtliche Sprunganlagen und Geräte mit stark federnden an Rahmen befestigten Teilen zum Ausführen von Sprüngen
- Trampolinhalle = abgeschlossene Halle, in welcher sich die Trampolinhalle befinden
- Playground = Indoor Kinderspielplatz im Gebäude
- Pumptrack = Radfahrstrecke/Hindernisparcours im Freien
- Aufsichtsperson = volljährige Person, die entweder die Obsorge/gesetzliche Vertretung über einen Minderjährigen, Unmündigen oder vertretungsbedürftige Person hat oder vom Obsorgeberechtigten/Vertretungsberechtigten die Vollmacht zur Aufsicht der betroffenen Person erhalten hat
§ 2 Vertragsschluss, Abrechnung, Guthaben
- Unverbindliches Angebot
Die Erklärung des/der Kunden/Kundin, eine „Eintrittskarte“ erwerben zu wollen, stellt ein verbindliches Vertragsanbot dar. Erst durch die Annahme durch die Jump World One kommt ein Vertrag zustande. Jump World One behält sich das Recht vor, den Verkauf von „Eintrittskarten“ auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere auch dann, wenn KundInnen in der Vergangenheit Anweisungen der Jump World One und deren MitarbeiterInnen nicht eingehalten, sich oder andere gefährdet oder einen Schaden verursacht haben.
(2) Vertragsabschluss, Zahlungspflicht
Mit Annahme des unverbindlichen Angebots des/der Kunden/Kundin kommt ein Vertragsabschluss zu Stande. Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsannahme fällig. Der/Die Kunde/Kundin darf die Anlage erst nach vollständiger Bezahlung betreten.
(3) Registrierung, Haftungserklärung
Nach Vertragsabschluss muss sich der/die Kunde/Kundin einmalig registrieren, die Haftungserklärung unterfertigen und erhält der/die Kunde/Kundin einen Sticker mit dem Zeitpunkt („Zeitsticker“) des Ablaufdatums (bspw. ein Gast kommt um 14:30 zur Rezeption und will eine Stunde im Trampolinpark springen gehen, dann steht auf dem Sticker 15:30, wobei auch eine "Kulanz-Zeit" dazugerechnet werden kann. Dieser Zeitsticker soll auf der Kleidung gut sichtbar für das Trainerteam im Trampolinpark sein. Mit diesem Zeitsticker hat er/sie während der Öffnungszeiten und nach Verfügbarkeit Zutritt zu den Anlagen der Jump World One im Ausmaß des abgeschlossenen Vertrages erhält.
Falls der/die Kunde/Kundin den Zeitsticker verliert oder es beschädigt wird, kann dies jederzeit bei der Rezeption kostenlos ersetzt werden. Mit aufrechter Registrierung und dem Zeitsticker der/die Kunde/Kundin berechtigt, die Anlagen der Jump World One unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hallenregeln zu benutzen.
Der Registrierungsvorgang und Unterfertigung der Haftungserklärung ist jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr) zu wiederholen. Nach Ablauf der Registrierungsdauer ist der/die Kunde/Kundin nicht mehr berechtigt, ohne neuerliche Registrierung und Unterfertigung der Haftungserklärung die Anlagen der Jump World One zu betreten oder zu benutzen.
Der Zeitsticker ist nicht übertragbar und nur gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Jump World One zur sofortigen Vertragsauflösung und Erteilung eines Hausverbotes. Der Zutritt zur Anlage und deren Nutzung ist untersagt, wenn der/die Kunde/Kundin die Haftungserklärung nicht unterschreibt oder diese widerruft.
(4) Abrechnung, Nutzungszeitverrechnung
Die Abrechnung der Nutzung der Trampolinhalle der Jump World One erfolgt in Zeiteinheiten für die erste Einheit (ab Eintritt) für 60, 90 oder 120 Minuten und danach im dreißig- oder 15-Minuten-Takt. Nach Ablauf der Zeit wird jede weitere begonnene halbe Stunde (30 Minuten) verrechnet.Nach Abschluss des Kaufvorganges und dem Erhalt des Zeitstickers und dem Betreten der Trampolinhalle der Jump World One mit dem Zeitsticker beginnt die Zeit zu laufen. Es wird auch eine Kulanzzeit für die/den Kunden/Kundin von einigen Minuten immer eingeplant wegen dem Umziehvorgang. Im Falle von Überziehungen wird die überzogene Zeit für jede angefangene halbe Stunde voll nachverrechnet und die Jump World One behält sich das Recht vor dem Gast auch eventuell Hausverbot zu erteilen, sollte dies öfter der Fall sein.
Die Abrechnung der Nutzung des Pumptracks und des Playgrounds erfolgt durch Erwerb von Tagestickets - ebenfalls in Stickerform - welche nur am selben Tag des Einlösens des Tickets (Schluss der Öffnungszeit am selben Tag, spätestens 24 Uhr) gültig sind.
Birthday Jump TeilnehmerInnen als auch Kinder, welche sich ein Ticket für den Trampolinpark erworben haben, dürfen den Kids Playground NICHT benutzen.
(5) Ablöse von nicht verbrauchten Guthaben, Gutscheine
Sollte jemand schon vor Ablauf der Sprungzeit die Anlage oder die JUMPWORLD.ONE verlassen, so wird für die nicht verbrauchte Zeit nicht in Barzahlung oder in Form von Gutscheinen abgelöst.
Nicht verbrauchte Gutscheine verfallen nach der gesetzlich festgelegten Frist ausnahmslos. Es gibt Gutscheine in Form eines vom Gast gewünschten Geldwertes, welcher bei uns eingelöst werden kann und es gibt Gutscheine, welche direkt den oder mehrere Eintritte zu einer unseren Anlagen beinhaltet. Es gibt bei Verlust eines Gutscheins keinen Anspruch auf Rückerstattung oder erneute Ausstellung eines Gutscheines.
§ 3 Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztgültigen im Kassabereich ausgehängten bzw. veröffentlichen Preise.
§ 4 Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage
(1) Allgemeine Voraussetzungen, Hausverbot
Die Nutzung der Anlagen ist nur entsprechend der ausgehängten Hallenregeln, sonstigen ausgehängten Anweisungen und nach Unterfertigung der Haftungserklärung erlaubt.
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Jump World One ist jederzeit zu folgen. Sollte Anweisungen wiederholt und dauerhaft nicht Folge geleistet werden, ist die Jump World One berechtigt, dem/der Kunden/Kundin die weitere Nutzung der Anlagen zu untersagen und ein Hausverbot zu erteilen. Sollte noch etwas Sprungzeit vorhanden sein oder dieser Gast den Pumptrack nutzen, so verfällt diese restliche Zeit ersatzlos.
Vor Nutzung der Anlage hat der/die Kunde/Kundin die jeweils geltenden AGB und die ausgehängten Hallenregeln vollständig und gewissenhaft durchzulesen und zu beachten. Weiters hat der/die Kunde/Kundin vor Nutzung der Trampolinhalle das Erklärungsvideo anzusehen und die darin enthaltenen Hinweise zu befolgen. Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke, Beutel u.ä. dürfen nicht in die Trampolinhalle oder auf den Pumptrack oder Playground mitgenommen werden und sind in den dafür vorgesehenen Spinden zu verwahren. Kopfhörer, Mobiltelefone und Musikplayer, Kameras, Actionkameras, Kappen und ähnliche Kopfbedeckung, Schmuck und sonstige Dinge, die sich beim Springen lösen können dürfen nicht auf die Sprungflächen mitgenommen werden (Verletzungsgefahr).Der/Die Kunde/Kundin ist verpflichtet, von ihm/ihr verursachte Schäden an der Anlage oder von ihm/ihr bemerkte Schäden an der Anlage unverzüglich zu melden.
(2) Aufwärmen
Der/Die Kunde/Kundin hat sich vor jeder Nutzung der Anlage, insbesondere der Trampoline und des Pumptracks selbständig aufzuwärmen.
(3) Nutzung der Sprunganlagen (Trampoline, Ninja Warrior, Parkour usw.)
Jede/r Kunde/Kundin darf nur eine abgegrenzte Sprungfläche verwenden. Kreuzspringen oder gemeinsames Springen auf einer Sprungfläche ist untersagt. Liegen und Pausieren auf Sprungflächen ist untersagt. Der Kunde hat die Sprungfläche nach Beendigung der Nutzung unverzüglich zu verlassen. Das Ablegen von Gegenständen oder Kleidungsstücken auf oder neben der Sprungfläche ist untersagt.
Die Verwendung der Verleih-Geräte wie Trampolin-Scooter, -Ski, -Snowboard, -Bike erfolgt auf eigene Gefahr. Die JUMPWORLD.ONE haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Folgekosten jeglicher Art, welche beim Gebrauch solcher Verleih-Geräte entstehen können.
(4) Nutzung des Pumptracks
Die Nutzung des Pumptracks ist nur mit nicht motorisierten Ein- oder Zweirädern zulässig. Mit welchen Geräten der Pumptrack genutzt werden darf ist durch Aushang festgelegt. Jede/r Kunde/Kundin ist für die Verkehrssicherheit und den Zustand der von ihm/ihr mitgebrachten Sportgeräte selbst verantwortlich. Es gilt absolute Helmpflicht.
Das Betreten der Fahrstrecke ist nicht für Fußgänger oder Zuschauer gestattet. Die ausgehängten Regeln zur Nutzung des Pumptracks sind zu beachten und ein Betreten der Pumptrackanlage außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ausnahmslos verboten. Das Befahren der mobilen Rampen erfolgt auf eigene Gefahr.
(5) Nutzung des Playgrounds
Die Nutzung des Playgrounds ist nur Kindern bis zur Vollendung bis inkl. des 9ten Lebensjahres erlaubt. Dieser Kids Playground ist ausschließlich für Kinder gedacht, welche sich einen Kids Playground Eintritt inkl. Sticker erworben haben.
(6) Aufsicht, Minderjährige, Unmündige, Aufsichtsperson, Haftung
Jump World One und deren MitarbeiterInnen sind nicht in der Lage und daher nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige oder körperlich oder geistig behinderte Personen zu beaufsichtigen. Diese Personen sind von den auch sonst Aufsichtspflichtigen geeignet zu beaufsichtigen und zu begleiten.
Die Aufsichtsperson bestätigt mit Vertragsabschluss für jede beaufsichtigte Person, deren Obsorge/gesetzliche Vertretung er/sie nicht überhat, dass er/sie von der obsorgeberechtigten/vertretungsberechtigten Person eine Vollmacht zur Nutzung der Anlage eingeholt hat. Die Aufsichtsperson hat die Aufsichtspflicht gegenüber der von ihm/ihr zu beaufsichtigenden Person zu erfüllen und haftet für sämtliche aus der Nichterfüllung entstehende Personen- und Sachschäden sowohl gegenüber dem Beaufsichtigten, der obsorgeberechtigten Person als auch gegenüber Dritten und der Jump World One. Die Aufsichtsperson hat die Jump World One gegenüber Ansprüchen Dritter schad- klag- und exekutionslos zu halten.
Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass die aufsichtspflichtige Person nur jene Anlagen
nutzt, die seinen/ihren physischen sowie sportlichen und psychischen Fähigkeiten Entsprechen und er/sie weder sich noch andere gefährdet oder verletzt und die Bedingungen dieser AGB einhält.
Eltern haften für ihre Kinder und sind für die Erfüllung der Aufsichtsverpflichtung verantwortlich.
Insbesondere bei der Nutzung des Playgrounds ist die Aufsichtsperson verpflichtet darauf zu achten, dass von ihm/ihr beaufsichtigte Kinder nur die jeweils ihrem Alter entsprechenden Bereiche nutzen.
(7) Physische und psychische Voraussetzungen
Der/Die Kunde/Kundin bestätigt mit Vertragsabschluss, über die physischen und psychischen Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage zu verfügen. Im Zweifel hat der/die Kunde/Kundin vor der Nutzung der Anlagen einen Arzt aufzusuchen. Jump World One übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Anlage durch eine/n Kunden/Kundin, der/die nicht über die physischen oder psychischen Voraussetzungen verfügt, entstehen.
Jump World One ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei begründeten Zweifeln am Vorliegen der physischen oder psychischen Voraussetzungen eine Überprüfung der Fertigkeiten des/der Kunden/Kundin vorzunehmen und diese/n von der Nutzung der gesamten oder bestimmten Bereichen der Anlage auszuschließen. Der/Die Kunde/Kundin hat dadurch kein Recht auf Preisminderung. Begründete Zweifel liegen jedenfalls dann vor, wenn nach Einschätzung der MitarbeiterInnen der Jump World One durch den/die Kunden/Kundin bei der Nutzung der Anlagen oder Teilen davon Gefahr für sich oder Dritte ausgeht.
Schwangere Personen sind von der eigenen Nutzung der Trampoline und des Pumptracks ausgeschlossen.
Die Nutzung der Anlagen unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen (z.B. Medikamente) ist strengstens untersagt.
(8) Kleidung, rutschfeste Socken, Sicherheitsausrüstung
Die Anlagen sind ausschließlich mit geeigneter Kleidung zu benutzen. Geeignete Kleidung liegt vor, wenn sie den/die Kunden/Kundin bei der Nutzung der Anlage nicht einschränkt. Das Tragen von Kleidung mit scharfkantigen Applikationen wie beispielsweise Schnallen, Reißverschlüsse, Nieten, etc., weite Kleidung, Kleidung mit Schlaufen, Bändern etc. ist untersagt.
Die Trampolinhalle und die Sprungflächen dürfen ausschließlich mit geeigneten rutschfesten Socken genutzt werden. Mitarbeiter der Jump World One sind berechtigt die Eignung der Socken zu überprüfen.
Bei der Nutzung des Pumptracks ist eine dem jeweiligen Sport angemessene und allenfalls gesetzlich vorgeschriebene Schutzausrüstung auf eigene Verantwortung des/der Kunden/Kundin zu tragen. Jump World One behält sich vor Regeln für das Tragen von Schutzausrüstungen, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, aufzustellen und werden diese durch Aushang kundgemacht. Der/Die Kunde/Kundin hat sich bei der Nutzung der Anlage an diese Regeln zu halten, andernfalls eine Nutzung der Anlage, ohne Ersatzanspruch des Eintrittsgeldes, untersagt werden darf. Es gilt Helmpflicht auf der gesamten Pumptrack-Anlage! Das Betreten der gesamten Anlagen der Jump World One (In- & Outdoor) vor und nach den regulären Öffnungszeiten ist strengstens untersagt und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
(9) Waffen
Die Mitnahme von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, in die Anlagen der Jump World One ist verboten.
§ 5 Nutzungsbeschränkungen der Anlage
- Essen und Trinken
Die Mitnahme und Konsumation von Essen und Getränken in der Trampolinhalle ist verboten. Insbesondere ist das Kauen von Kaugummis oder Lutschen von Zuckerln oä. auf den Sprungflächen und während der Nutzung des Pumptracks strengstens untersagt (Aspirationsgefahr).
Die Konsumation von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Anlage, mit Ausnahme der Galerie und eigens dafür vorgesehenen Flächen, untersagt.
In der Anlage erworbene Getränke und Speisen dürfen in der Anlage, mit Ausnahme der Trampolinhalle und des Playgrounds, konsumiert werden.
Im Gastronomiebereich ist nur die Konsumation von dort erworbenen Speisen und Getränken zulässig. Für Geburtstagsparties bzw. Birthday Jumps sowie sonstigen Feiern ist das Mitbringen eines Kuchens oder einer Torte erlaubt. Alle anderen von Speisen, Getränken, Süßigkeiten oder Snacks usw. sind ausschließlich beim Gastro-Bereich vorzubestellen.
(2) Wartezeiten beim Einlass
Bei Nutzung der Anlage kann es ausgehend von der Besucheranzahl jederzeit zu Wartezeiten kommen bzw. ist Jump World One berechtigt, den Zutritt zu einzelnen Teilen der Anlage aus Sicherheitsgründen einzuschränken. Auch daraus entsteht für den/die Kunden/Kundin kein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzleistungen.
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Schließung der Anlagen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Jump World One liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, akute Gefährdungslagen, Pandemien, behördliche Schließungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, behält sich Jump World One die sofortige Schließung der Anlage vor. Der/Die Kunde/Kundin hat diesfalls keinen Anspruch auf Entschädigung.
(3) Rauch- und Alkoholverbot sowie Umgang mit Feuer bzw. brennbaren Materialien
Im gesamten Innenbereich der Anlage der Jump World One herrscht Rauchverbot. Die Trampolinhalle, der Pumptrack und der Playground dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, bewusstseinsverändernden Substanzen sowie die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten betreten und benützt werden.
Die Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet. Daher ist die Verwendung von Wunderkerzen und ähnliche Dingen ausnahmslos untersagt. Sollte es durch eine Missachtung zu einer Kostenentstehung kommen, so sind diese zur Gänze vom Verursacher zu übernehmen.
(4) Wartung, Einschränkung der Nutzung einzelner Bereiche
Einzelne Teile der Anlage können wegen regulärer Kontroll- oder Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder behördlichen Verfügungen wiederholt und ohne Ankündigung geschlossen sein. Der/Die Kunde/Kundin hat in diesem Fall kein Recht auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzleistungen.
§ 6 Haftung
Die Nutzung der Anlagen der Jump World One erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jump World One übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die aus der zweck- oder vertragswidrigen Verwendung der Anlage hervorgerufen werden. Weiters schließt Jump World One die Haftung für Schäden aus höherer Gewalt aus.
Jump World One haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sachschäden wird jegliche Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter wird die Haftung ausgeschlossen.
Die Verwendung der Verleih-Geräte wie Trampolin-Scooter, -Ski, -Snowboard, -Bike erfolgt auf eigene Gefahr. Die JUMPWORLD.ONE haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Folgekosten jeglicher Art, welche beim Gebrauch solcher Verleih-Geräte entstehen können.
Jump World One übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände des/der Kunden/Kundin, auch nicht im Falle des Aufbrechens des Spindes.
§ 7 Videoaufzeichnungen, Fotos und Filme
- Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken
Aus Sicherheitsgründen werden die Anlagen der Jump World One, mit Ausnahme der Garderoben, Duschen und Sanitäranlagen, videoüberwacht. Diese Videoaufnahmen werden erforderlichenfalls zur Rekonstruktion eines Unfallherganges oder sonstigen relevanten Sachverhalten verwertet und können über polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Anforderung als Beweismittel für allfällige Verfahren herangezogen werden. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Herausgaberecht zu. Die Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden vernichtet, sofern sie nicht zu obgenannten Zwecken benötigt werden.
(2) Verwendung von Filmen und Fotos zu Werbezwecken
Jump World One behält sich vor, es sei denn der/die Kunde/Kundin hat dazu ausdrücklich keine Zustimmung erteilt, im Bereich der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen von ihm entgeltfrei zu Werbezwecken in Drucksorten, Plakaten, Fernsehen, Filmen, Internet, Social Media etc. anzufertigen und zu verwenden. Ein Widerruf einer dazu erteilten Zustimmung ist unter office@jumpworld.one jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen.
§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus mit der Jump World One geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Jump World One.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.
Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
§ 9 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen die Bestimmungen treten, die der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt
§ 10 Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf www.jumpworld.one/klagenfurt/info/datenschutz gesondert geregelt und einsehbar.
Stand: Juli 2022