ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen  Vertragsverhältnisse zwischen der Jump World One PD GmbH („Betreiberin„) und ihren Besucher sowie die  Nutzung der Anlage und Attraktionen der Betreiberin. Sie gelten in der jeweils aktuellen, im Eingangsbereich ausgehängten sowie unter https://jumpworld.one/parndorf/ abrufbaren Fassung. 
  • Zur einfacheren Lesbarkeit dieser AGB wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher  Formen verzichtet. Eine Benachteiligung einzelner Personen ist damit nicht beabsichtigt. Alle  personenbezogenen Bezeichnungen in der männlichen Form gelten selbstverständlich für Personen jedes  Geschlechts gleichermaßen.  

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nachstehende Definitionen: o Betreiberin: Jump World One PD GmbH, Gewerbestrasse 3/Top 4, 7111 Parndorf. 

o Besucher: Alle, die sich in der Anlage der Betreiberin aufhalten, zB Nutzer der Attraktionen,  Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen, Vertragspartner der Betreiberin, etc. 

o Kunde: Alle, die online ein Ticket oder einen Gutschein erwerben oder eine  Geburtstagparty buchen.  

o Verbraucher: Eine Person, für die der abgeschlossene Vertrag nicht zum Betrieb ihres  Unternehmens gehört. 

o Anlage: alle Räumlichkeiten, Einrichtungen, Attraktionen, Trampolinhalle, Geräte,  Geburtstags- / Partyräume, Geräte, Garderobe, Toiletten, Galerie, etc. 

o Attraktionen: Trampoline, Ninja-Parcours, Sportanlagen, Klettergerüste, Rutschen, Fahrgeschäfte, Laser-Tag-Arena, Kartbahn, Kleinkinderbereiche, Spielautomaten,  

etc. 

o Dienstleistung: Das Bereitstellen von Attraktionen in der Anlage der Betreiberin zur Nutzung durch  den Besucher. 

o Registrierung: Bekanntgabe von persönlichen Daten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum,  E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Besuchers und bei Kindern und  

Minderjährigen zusätzlich des der Begleitperson. 

o Ticket: Eine von der Betreiberin ausgegebene Eintrittskarte, ein Armband oder ein  Aufkleber, die/das/der den Besucher – je nach gewählter Preiskategorie – zum  

Eintritt in die Anlage sowie zur Benützung einzelner oder sämtlicher Attraktionen  

berechtigen. 

o Begleitperson: Erziehungsberechtige oder eine volljährige Person (18 Jahre), der von einem  Erziehungsberechtigten die Aufsicht über Kind oder einen Minderjährigen  

übertragen wurde.  

o Kinder: Personen unter 14 Jahren. 

o Minderjährige Personen unter 18 Jahren. 

§ 3 Vertragsabschluss & Tickets

  • Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite oder in Werbeunterlagen der Betreiberin stellt kein  verbindliches Angebot an den Besucher dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines  Angebots. Die Erklärung des Besuchers, ein „Ticket“ erwerben zu wollen, stellt ein verbindliches Vertragsanbot  an die Betreiberin dar.  
  • Der Vertrag über die Nutzung der Anlage sowie der Attraktionen kommt erst mit physischer Übergabe oder  elektronischer Übermittlung (z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp, etc.) einer Buchungsbestätigung durch die  Betreiberin zustande. Der Abschluss des Vertrages sowie die Dienstleistungserbring durch die Betreiberin erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. 
  • Die Betreiberin unterliegt keinem Kontrahierungszwang und behält sich somit das Recht vor, den  Vertragsabschluss (Verkauf eines Tickets) auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Betreiberin wird 

den Vertragsabschluss aber insbesondere dann verweigern, wenn die Kapazitätsgrenzen der Anlage erreicht  sind, der Besucher die in diesen AGB festgelegten Nutzungsvoraussetzungen (siehe Punkt 7) nicht erfüllt oder in der Vergangenheit gegen die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen der Betreiberin (abrufbar unter  https://jumpworld.one/parndorf/ und vor Ort einsehbar) verstoßen hat, Schäden an der Anlage oder den Attraktionen der Betreiberin verursacht hat oder andere Besucher (zumindest) fahrlässig verletzt hat. 

  • Verträge über die Dienstleistungen der Betreiberin treten außer Kraft, wenn der Besucher die Anlage verlässt.  
  • Tickets für die Nutzung der Anlage sowie der Attraktionen können persönlich vor Ort oder online erworben  werden: 

o Kauf vor Ort: Tickets können vor Ort an der Kassa gekauft werden. Diese können in bar per Debitkarte  oder per Kreditkarte bezahlt werden. Nach der Zahlung des Eintrittspreises erhält der Besucher eine  physische Rechnung als Buchungsbestätigung sowie ein Ticket (Eintrittskarte, Armband oder Aufkleber).  Dieses Ticket berechtigt nur den Besucher oder einen von ihm nachhaftgemachten Besucher (z.B. ein Kind  oder ein Minderjähriger) zum Eintritt und zur Nutzung von Attraktionen und ist daher nicht übertragbar. Das  Ticket ist auf Verlangen der Betreiberin oder ihrer Mitarbeiter jederzeit vorzuweisen. 

o Onlinebuchung: Nach (i) vollständigem Ausfüllen aller im Buchungsformular gekennzeichneten  Pflichtfelder, (ii) der Prüfung der Eingabedaten, (iii) der Bestätigung durch Anklicken des Buttons  „zahlungspflichtig bestellen“, (iv) der verbindlichen Absendung der Bestellung und (v) der Zahlung über die  von uns zur Verfügung gestellten Zahlungsportale (per EPS-Sofortüberweisung oder Kreditkarte) erhält  der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung (per E-Mail, SMS, WhatsApp etc.). Die  Buchungsbestätigung ist entweder in ausgedruckter Form oder auf einem Mobiltelefon vor Ort an der  Kassa vorzuweisen. Der Ausdruck hat in DIN A4-Format in einer Qualität zu erfolgen, die eine einwandfreie  Lesbarkeit und gegebenenfalls Scanbarkeit des QR-Codes gewährleistet (Knicke oder Beschädigungen  am QR-Code sind zu vermeiden). Alternativ ist die Vorlage der Buchungsbestätigung als PDF-Dokument  oder über eine Wallet-Anwendung auf einem Mobiltelefon möglich. Eine Garantie für die technische  Scanbarkeit von Mobiltelefondisplays wird von der Betreiberin ausdrücklich nicht übernommen. Nach  Vorlage der Buchungsbestätigung durch den Kunden bzw. den Besucher wird ein Ticket (Eintrittskarte,  Armband oder Aufkleber) ausgestellt, das den Besucher oder einen von ihm nachhaftgemachten Besucher  (z.B. ein Kind oder ein Minderjähriger) zum Eintritt und zur Nutzung von Attraktionen berechtigt. Das Ticket  ist nicht übertragbar und auf Verlangen der Betreiberin oder ihrer Mitarbeiter jederzeit vorzuweisen. 

Eine Rückgabe oder Stornierung online erworbener Tickets ist ausgeschlossen. Bei den von der  Betreiberin angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen, die zu einem  bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes erbracht werden. Das  gesetzliche Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen findet daher § 18 Abs 1 Z 10  FAGG keine Anwendung. Die Betreiberin behält sich jedoch das Recht vor, Falsch- oder Fehlbuchungen  zu stornieren oder zurückzuerstatten. 

  • Ein Ticket berechtigt den Besucher zur Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen entsprechend der  vereinbarten Nutzungsdauer. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist die Nutzung der Anlage nicht mehr zulässig.  Das Überziehen der vereinbarten Nutzungsdauer führt zu einer Nachverrechnung entsprechend der unter  https://jumpworld.one/parndorf/ abrufbaren und im Kassenbereich einsehbaren, gültigen Preisliste. 
  • Zeittickets für einen bestimmten Tag und/oder eine bestimmte Uhrzeit, die vom Besucher nicht konsumiert  werden, werden von der Betreiberin nicht zurückgenommen und der Ticketpreis nicht refundiert. 
  • Sollte ein Ticket in der Anlage verloren oder beschädigt werden, kann der Besucher dieses jederzeit kostenlos  unter Vorlage der Rechnung bzw. des beschädigten Tickets bei der Kassa ersetzen lassen. Der Verlust oder  die Beschädigung eines Tickest führt daher nicht zur Refundierung. 

§ 4 Ticketpreise

  • Ticketpreise sind Endpreise (brutto) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. 
  • Für die Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Maßgeblich ist die Preisliste,  die am Buchungstag auf der Website der Betreiberin (https://jumpworld.one/parndorf/) abrufbar sowie im  Kassabereich ausgehängt ist. 
  • Die Betreiberin behält sich zukünftige Preisänderungen ausdrücklich vor. 

§ 5 Registrierung & Einverständniserklärung

  • Vor der Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen kann die Betreiberin vom Besucher eine einmalige Registrierung verlangen, wenn diese zum Nachweis des Beginns einer vereinbarten Nutzungsdauer erforderlich  ist. Dabei hat der Besucher vollständig und wahrheitsgemäß seine persönlichen Daten (Vor- und Nachname,  Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) anzugeben. Bei Kindern und Minderjährigen erfolgt die 
  • Registrierung durch die Begleitperson. Für die Nutzung mancher Attraktionen kann es erforderlich sein, dass, wenn ein Ticket für mehrere Besucher gekauft wird, jeder Besucher vor der Nutzung der Attraktionen registriert  wird. 
  • Vor Eintritt in die Anlage bzw. vor der Nutzung der Attraktionen muss jeder Besucher eine  Einverständniserklärung ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt (bei Kindern und Minderjährigen von der  volljährigen Begleitperson zu unterfertigen) abgeben. Bei Kindern und Minderjährigen, die zwingend von einer  Begleitperson begleitet werden müssen, ist die Einverständniserklärung nur von der Begleitperson als  gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter auszufüllen und zu unterfertigen. Diese Erklärung informiert den  Besucher zum einen über die Hausordnung der Betreiberin und zum anderen über die mit der Nutzung der  Anlage bzw. der Attraktionen verbundenen Sicherheitsrisiken. Sie dient der Dokumentation der Aufklärung  durch die Betreiberin und stellt keinen Ausschluss gesetzlicher zwingender Haftungsregeln dar. 
  • Ohne Abgabe der Einverständniserklärung ist der Besucher nicht berechtigt, die Anlage zu betreten bzw.  Attraktionen zu benutzen. Verweigert der Besucher die Abgabe der Einverständniserklärung vor Betreten der  Anlage bzw. vor Nutzung einzelner Attraktionen, wird die Betreiberin einen bereits abgeschlossenen Vertrag  wieder auflösen, ausgehändigte Tickets stornieren und bereits erfolgte Zahlungen rückerstatten. Widerruft der  Besucher nach Betreten der Anlage bzw. nach Nutzung einzelner Attraktionen seine Einverständniserklärung, 

erlischt das Recht des Besuchers, die Anlage sowie die Attraktionen weiter zu nutzen. In diesem Fall besteht  kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Entgelts, sofern der Widerruf der Einverständniserklärung nicht  aus Gründen erfolgt, die von der Betreiberin zu vertreten sind (z.B. Gefährdung des Besuchers infolge einer  Verletzung der Verkehrssicherungspflichten der Betreiberin).  

  • Eine Registrierung sowie die Abgabe einer Einverständniserklärung ist bei jedem Besuch zu wiederholen.  

§ 6 Nutzungszeit

  • Ein Ticket berechtigt den Besucher während geltenden Öffnungszeiten (abrufbaren unter  https://jumpworld.one/parndorf/ sowie im Kassabereich einsehbar) zur Nutzung der Anlage bzw. der  Attraktionen entsprechend der vereinbarten Nutzungsdauer (z.B. einmalige Nutzung einer Attraktion, 30 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten, Tagestickt, Abendticket, Mehrtagestickets, etc.). 
  • Die vereinbarte Nutzungszeit beginnt mit Abschluss der Registrierung und der Abgabe der  Einverständniserklärung durch den Besucher. Der auf eine Minutenanzahl vereinbarten Nutzungsdauer wird  automatisch eine Kulanzzeit für den Bescher von 10 Minuten hinzugerechnet (Umziehen, WC, etc.). 
  • Im Falle der Überziehungen einer auf Minuten beschränkten Nutzungsdauer wird jede weitere begonnene halbe  Stunde (30 Minuten) voll nachverrechnet.  
  • Verlässt der Besucher die Anlage aus Gründen, welche die Betreiberin nicht zu vertreten hat (z.B. eigenes  Ermessen des Besuchers, Zeitmangel, Ermüdung, körperliches Unbehagen, etc.), erlischt das Recht des  Besuchers, die Anlage bzw. die Attraktionen weiter zu nutzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Übertragung nicht verbrauchter  Zeitkontingente auf andere Besucher ist nicht möglich. 
  • Bei vorzeitigem Verlassen aus Gründen, die von der Betreiberin zu vertreten sind (z.B. Schließung der Anlage,  technischer Defekt der konkret vom Besucher gebuchten Attraktion) kann der Besucher eine anteilige  Rückerstattung beantragen. Die Betreiberin behält sich zudem das Recht vor, wenn der Besucher die Anlage  wegen einer Verletzung verlassen muss, die nicht auf ein Fehlverhalten der Betreiberin zurückzuführen ist  (Verletzung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten der Betreiberin), kulanzhalber den Ticketpreis ganz  oder anteilig zurückzuerstatten.

§ 7 Nutzungsbedingungen

  • Die Anlage sowie alle Attraktionen dürfen ausschließlich gemäß den an bzw. bei den Attraktionen angebrachten  Nutzungsregeln genutzt werden. Bei Unklarheiten, insbesondere vor der erstmaligen Nutzung, stehen  Mitarbeiter der Betreiberin für eine Einweisung zur Verfügung. Auf die einzuhaltende Hausordnung &  Sicherheitsanweisungen (abrufbar unter https://jumpworld.one/parndorf/ , im Kassabereich einsehbar sowie vor  Betreten der Anlage ausgehändigt) wird ausdrücklich hingewiesen. 
  • Die Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen ist nur bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen möglich:  o Die maximale Besucherkapazität der Anlage ist noch nicht erreicht. 

o Der Besucher verfügt über ein gültiges Ticket. 

o Der Besucher hat am Tag der Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen das für die Nutzung der Anlage  bzw. der Attraktionen ohne Begleitung einer Begleitperson erforderliche Alter erreicht (abrufbar unter  www.playworld-wien.at und einsehbar im Kassabereich). Für Kinder, Minderjährige oder 

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betreuungsbedürftige Personen, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, ist während des gesamten  Aufenthalts eine Begleitperson anwesend, die jederzeit erreichbar ist. 

o Der Besucher erfüllt die an bzw. bei den Attraktionen angebrachten Größen- und  Gewichtsvoraussetzungen. 

o Der Besucher befindet sich nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss und in keinem  körperlichen Zustand, der die sichere Nutzung der Anlage bzw. Attraktionen durch den Besucher  unmöglich scheinen lässt (z.B. Schwangerschaft, offenkundige Verletzungen des Bewegungsapparats  etc.), bzw. der die Gesundheit anderer Besucher gefährden kann (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall, starker  Husten, starke Schnupfensymptome, ansteckender Ausschlag etc.). 

o Der Besucher trägt für die Benutzung der Anlage und Attraktionen geeignete Kleidung. Das Betreten der  Anlage oder einzelner Attraktionen mit Straßenschuhen, Hausschuhen, Schlapfen oder barfuß ist nicht  gestattet. In der gesamten Anlage besteht Sockenpflicht, sofern die Benützung von Anlagenteilen oder  Attraktionen nicht das Tragen von Sportschuhen erfordert. Bei einzelnen Attraktionen können  Antirutschsocken verpflichtend sein (Ersatz- bzw Antirutschsocken können an der Kassa erworben  werden). 

o Der Besucher hat die gegenständlichen AGB und die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen der  Betreiberin vollständig und gewissenhaft gelesen und deren Anwendung bzw. deren Einhaltung durch  Anhaken von Checkboxen und eigener Unterschrift, in der vor Eintritt in die Anlage von der Betreiberin  ausgehändigten Einverständniserklärung akzeptiert. 

o Der Besucher hat seine Einverständniserklärung nicht widerrufen. 

  • Die Betreiberin behält sich das Recht vor, dem Besucher den Zutritt zur Anlage zu versagen, wenn dieser die  hier festgelegten Nutzungsvoraussetzungen nicht erfüllt, in der Vergangenheit gegen die Hausordnung &  Sicherheitsanweisungen (abrufbar unter https://jumpworld.one/parndorf/ und vor Ort einsehbar) verstoßen hat,  Schäden an der Anlage oder den Attraktionen der Betreiberin verursacht hat oder andere Besucher gefährdet  oder (zumindest) fahrlässig verletzt hat. Im Fall einer Onlinebuchung behält sich die Betreiberin das Recht vor,  aus Kulanz bereits bezahlte Ticketpreise zu refundieren, wenn eine Onlinebuchung trotz der vorangeführten  Verstöße in der Vergangenheit, die eine Zutrittsverweigerung rechtfertigen, möglich war. 
  • Die Betreiberin kann gegen den Besucher einen Verweis aus der Anlage sowie befristete oder unbefristete  Hauverbote aussprechen, wenn dieser, die hier festgelegten Nutzungsvoraussetzungen oder die Hausordnung  & Sicherheitsanweisungen (abrufbar unter https://jumpworld.one/parndorf/ und vor Ort einsehbar) verstößt, Schäden an der Anlage oder den Attraktionen verursacht hat oder andere Besucher gefährdet oder andere  Besucher (zumindest) fahrlässig verletzt hat. Bei einem Verweis des Besuchers aus der Anlage wegen einem  groben Verstoß gegen die Nutzungsvoraussetzungen oder die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen oder wegen wiederholter Missachtung der Einmahnung durch die Mitarbeiter der Betreiberin, die  Nutzungsvoraussetzungen oder die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen einzuhalten, besteht kein  Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Grobe Verstöße gegen die  Nutzungsvoraussetzungen oder die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen sind: die Nutzung der Anlage bzw.  der Attraktionen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss sowie ein vorsätzliches oder fahrlässiges  Verhalten, das andere Besucher gefährdet oder zu Verletzungen anderer Besucher oder der Mitarbeiter der  Betreiberin führt oder, durch das die Anlage oder einzelne Attraktionen der Betreiberin beschädigt werden. 

§ 8 Nutzungsbeschränkung

  • Die Betreiberin ist verpflichtet, ihre Anlage sowie die darin angebotenen Attraktionen in einem verkehrssicheren  Zustand zu erhalten und ist bestrebt, deren ununterbrochene Nutzbarkeit für die Besucher so weit wie möglich  sicherzustellen. Der Betreiber übernimmt jedoch keine Garantie für die jederzeitige und vollständige  Verfügbarkeit aller Attraktionen in der Anlage. 
  • Einzelne Attraktionen oder Bereiche können auch ohne vorherige Ankündigung vorübergehend gesperrt oder  eingeschränkt nutzbar sein, insbesondere infolge regulärer Kontroll-, Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur- oder  Verbesserungsarbeiten, behördlicher Verfügungen oder Auflagen, technischer Störungen oder Stromausfälle.  Der Besucher hat in diesen Fällen sowie dann, wenn die Räumung der Anlage aufgrund höherer Gewalt (z.B. 

Naturkatastrophen) oder Notfälle (z.B. Brand) erforderlich sein, weder einen Anspruch auf gänzliche oder  teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises noch einen Anspruch auf sonstige Ausgleichs-, Ersatz- oder  Schadenersatzleistungen. 

§ 9 Haftung

  • Die Betreiberin erfüllt ihre Verkehrssicherungspflichten durch qualifizierte Mitarbeiter, klare Sicherheitsregeln (Hauordnung & Sicherheitsanweisungen abrufbar unter https://jumpworld.one/parndorf/ und im Kassabereich  einsehbar), technische Sicherungen sowie regelmäßige Wartung der Anlage und Attraktionen.
  • Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass mit der Nutzung der Anlage und der Attraktionen ein in der Natur der  Sache liegendes Risiko verbunden ist, das der Besucher akzeptiert. Der Besucher verpflichtet sich, die Anlage  und die Attraktionen sorgfältig und entsprechend der an bzw. bei den Attraktionen angebrachten  Nutzungsregeln, dieser AGB sowie der Hausordnung & Sicherheitsanweisungen der Betreiberin zu nutzen und  im eigenen Interesse jedes Risiko nach Möglichkeit auszuschalten.  
  • Die Betreiberin haftet, sofern zwingendes Recht nicht anderes bestimmt, dann nicht für Sach- und  Vermögensschäden, die der Besucher infolge der Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen erleidet, wenn  diese bloß auf eine leicht fahrlässige (minderes Versehen) Verletzung ihrer vertraglich geschuldeten  Verkehrssicherungspflichten (im Hinblick auf die Bereitstellung einer technisch sicheren Anlage sowie technisch  sicherer Attraktionen) zurückzuführen sind. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Haftung wird dadurch nicht  eingeschränkt. Eine Haftung für Personenschäden bleibt davon unberührt. 
  • Die Betreiberin haftet auch nicht für Ereignisse höherer Gewalt bzw. deren Folgen, die die Erbringung der  Dienstleistung verhindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und  Einfluss der Betreiberin nicht zu beeinflussenden Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Streiks oder sonstige  Umstände, die nach Vertragsabschluss eintreten. 
  • Dem Besucher ist bewusst, dass sich Gefahren, die zu Personen- oder Sachschäden führen können, auch  dadurch verwirklichen können, dass andere Besucher der Anlage die Attraktionen nicht sorgfältig nutzen. Soweit zwingendes Recht nicht anderes bestimmt, haftet die Betreiberin für Personen- oder Sachschäden des  Besuchers, die durch einen anderen Besucher verursacht wurden, nur dann, wenn sie ihre gebotenen  Verkehrssicherungspflichten (insbesondere Sicherstellung, dass die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen  von den Besuchern eingehalten werden), vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.  
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern, Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen obliegt den  Begleitpersonen. Die Betreiberin übernimmt keine elterliche Aufsichtspflicht. Die Begleitpersonen haften für  Schäden, die infolge der Verletzung der Aufsichtspflicht von einem Kind, einem Minderjährigen oder einer  betreuungsbedürftigen Person verursacht werden. Die Aufsichtsperson hat die Betreiber von allen Ansprüchen  anderer Besucher, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren, schad- und klaglos zu halten. 
  • Schäden, die ein Besucher während seines Aufenthalts in der Anlage erlitten hat, sind unverzüglich nach  Bekanntwerden den Mitarbeitern der Betreiberin zu melden, damit diese entsprechend dokumentiert werden  können. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht verkürzt. 

§ 10 Verlorene und vergessene Gegenstände

  • Für Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Dokumente und sonstige hochwertige Gegenstände übernimmt  die Betreiberin grundsätzlich keine Haftung; diese sollten nicht in die Anlage mitgebracht oder – falls doch – in  den zur Verfügung gestellten Schließfächern abgelegt werden.  
  • Die Bereitstellung der Schließfächer begründet kein Verwahrungsverhältnis im Sinne der §§ 957 ff ABGB. Für  den Verlust von in Schließfächern abgelegten Gegenständen haftet die Betreiberin daher nur bei Nachweis  eines Verschuldens seiner Mitarbeiter.  
  • Vergessene, verlorene oder zurückgelassene Gegenstände werden für ein Monats in der Anlage aufbewahrt.  Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände der Fundbehörde übergeben.

§ 11 Videoaufzeichnungen, Fotos und Filme

  • Aus Sicherheitsgründen wird die Anlage der Betreiberin mit Ausnahme der Garderoben, Duschen und  Sanitäranlagen, videoüberwacht. Die Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden vernichtet, sofern sie nicht  zu Beweiszwecken (Unfallhergang, Körperverletzung, Diebstahl, etc.) benötigt werden. Auf begründetes  Verlangen kann der Besucher Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erhalten. Eine  Herausgabe der Aufzeichnungen erfolgt nur aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung. 

§ 12 Gutscheine & Geburtstagspartys

    • Kunden können an der Kassa oder online Gutscheine kaufen oder Geburtstagspartys buchen. 

    o Onlinebestellung von Gutscheinen: Die Bestellung eines Gutscheins ist nur möglich, wenn alle im  Bestellformular gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Vor dem endgültigem abschicken der  Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Nach verbindlicher  Absendung der Bestellung wird der Gutschein vom Kunden per Online-Zahlungsmöglichkeit (per  EPS-Sofortüberweisung oder Kreditkarte) bezahlt. Nach erfolgter Bezahlung wird der Gutschein  ausgestellt und kann vom Kunden ausgedruckt werden. Zusätzlich erfolgt ein Versand des Gutscheins an  die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse als PDF-Dokument.

    Die Preise für die Gutscheine verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuer und  Abgaben sowie Versandkosten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind. 

    Die von der Betreiberin ausgestellten Gutscheine sind 30 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig  (gesetzliche Verjährungsfrist).  

    Der Wert eines Gutscheins kann nicht in bar abgelöst werden. Erworbene Gutscheine können für den  Erwerb von Tickets oder Jetons, die zur Nutzung der Attraktionen der Betreiberin erforderlich sind, oder  zum Kauf von Shop-Artikeln nicht aber in der Gastronomie der Betreiberin eingelöst werden.  

    Den Onlinekauf kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die  Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der  Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der  Kunde die Betreiberin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail)  über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster 

    Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht  es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist  absendet. Der Kunde kann seinen Widerruf aber auch über den Widerrufsbutton ausüben, der sich als  persönlicher Link in der Bestellbestätigung für den betreffenden Gutschein befindet. 

    Wenn der Kunde den Vertrag betreffen die Bestellung eines Gutscheins widerruft, werden ihm alle  Zahlungen, welche die Betreiberin von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der  zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von der  Betreiberin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen  vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrages bei  der Betreiberin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Betreiberin dasselbe  Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem  Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser  Rückzahlung Entgelte berechnet. 

    Hat der Kunde verlangt, dass Dienstleistungen der Betreiberin während der Widerrufsfrist beginnen sollen,  so hat der Kunde der Betreiberin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem er die Betreiberin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages  unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag  vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

    o Promotion-Gutscheine: Die von der Betreiberin behält sich vor, Besuchern physisch unentgeltliche  Promotion Gutscheine zu geben. Die von der Betreiberin ausgestellten Promotion-Gutscheine sind  ausschließlich für den am Gutschein angegebenen Zeitraum gültig.  

    Der Wert eines Promotion-Gutscheins kann nicht in bar abgelöst werden. Promotion Gutscheine können  für den Erwerb von Tickets oder Jetons, die zur Nutzung der Attraktionen der Betreiberin erforderlich sind, eingelöst werden. 

    o Onlinebuchung von Geburtstagspartys: Die Buchung einer ist nur möglich, wenn alle im Buchungstool gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Vor dem endgültigem abschicken der Bestellung erhält der  Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Nach verbindlicher Absendung der Buchung ist  vom Kunden per Online-Zahlungsmöglichkeit (per EPS-Sofortüberweisung oder Kreditkarte) eine  Anzahlung in der Höhe von 50,00 Euro zu bezahlen. Nach erfolgter Bezahlung erhält der Kunde eine  Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung ist entweder in ausgedruckter Form oder auf einem  Mobiltelefon vor Ort am Tag der Geburtstagsparty an der Kassa vorzuweisen. Der Ausdruck hat in DIN A4- Format in einer Qualität zu erfolgen, die eine einwandfreie Lesbarkeit und gegebenenfalls Scanbarkeit des  QR-Codes gewährleistet (Knicke oder Beschädigungen am QR-Code sind zu vermeiden). Alternativ ist die  Vorlage des Tickets als PDF-Dokument oder über eine Wallet-Anwendung auf einem Mobiltelefon möglich.  Eine Garantie für die technische Scanbarkeit von Mobiltelefondisplays wird von der Betreiberin ausdrücklich nicht übernommen. Nach Vorlage der Buchungsbestätigung durch den Kunden bzw. den  Besucher werden die Partygäste in den gebuchten Partyraum gebracht. 

    Die Preise für Geburtstagsparty verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuer und  Abgaben.  

    Auf die Einhaltung der Hausordnung & Sicherheitsanweisungen (abrufbar unter  https://jumpworld.one/parndorf/ und im Kassabereich einsehbar sowie vor Betreten der Anlage  ausgehändigt) wird hingewiesen. 

    Bei Stornierung einer Geburtstagsparty wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr von 50,00 Euro sofort  fällig. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin werden diese Gebühren ebenfalls fällig, die mit der  bereits geleisteten Anzahlung abgegolten sind. Eine einmalige Verschiebung der Geburtstagsparty auf  einen Ersatztermin ist innerhalb von sechs Monaten ab dem ursprünglichen Partytermin möglich, sofern 

    triftige Gründe bestehen (z.B. Krankheit des Kindes). Die Verschiebung muss mindestens einen Tag vor  dem Partytermin bekanntgegeben werden. Bei Absage des Ersatztermins oder Nichterscheinen wird die  Party automatisch storniert und die genannten Gebühren einbehalten. Eine weitere Verschiebung ist  danach nicht mehr möglich. 

    Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen besteht nicht, da es sich bei  der gebuchten Geburtstagsparty um Freizeit-Dienstleistungen gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG handelt, die  zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes erbracht werden. 

§ 13 Shop-Artikel & Merchandising

  • Die Präsentation der Waren im Shop in der Anlage der Betreiberin (Regale, Auslagen, Preisauszeichnung) stellt  kein rechtlich bindendes Angebot der Betreiberin dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots  durch den Besucher. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er die gewünschte Ware an der Kassa zur Bezahlung vorlegt. Die Betreiberin ist berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 
  • Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch das Scannen der Ware und die Entgegennahme der  Zahlung (Bar, Debitkarte, Kreditkarte) zustande. 
  • Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen  Abgaben. Es gilt der an der Ware oder am Regal ausgezeichnete Preis. Irrtümer bei der Preisauszeichnung  berechtigen die Betreiberin zur Korrektur, sofern der Irrtum für den Besucher bei verständiger Würdigung  erkennbar war. 
  • Der Kaufpreis ist sofort bei Vertragsschluss (an der Kasse) fällig. Der Kunde kann die Ware wahlweise per  Barzahlung, Bankomatkarte oder Kreditkarte bezahlen. Akzeptierte Karten sind an der Kasse ausgewiesen. 
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Shop-Artikel im Eigentum der Betreiberin. 
  • Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für mangelhafte Shop-Artikel erhält der  Kunde nach Wahl der Betreiberin innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen einen Ersatzartikel oder  eine Gutschrift in der Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises. 

§ 14 Gastronomie

  • Speisekarten, Buffetauslagen und Preisauszeichnungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern  eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher. 
  • Der Besucher gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er Speisen oder Getränke am Buffet selbst entnimmt  oder beim Servicepersonal bestellt. 
  • Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch die Betreiberin zustande, was regelmäßig durch die  Entgegennahme der Bestellung (mündliche Bestätigung, Bon-Ausgabe) oder die Bereitstellung der Speisen und Getränke am Buffet erfolgt. Die Betreiberin behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen  abzulehnen (z.B. bei Ausverkauf von Speisen oder Getränken). 
  • Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen  Abgaben. 
  • Die Bezahlung erfolgt vor dem Verzehr an der Kasse bzw. beim Servicepersonal. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Bar, Debitkarte und Kreditkarte. 
  • Die Betreiberin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Personenschäden von Besuchern oder bei Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Herstellung von Speisen in einwandfreiem hygienischen zustand, richtiger  Allergeneauskunft. Soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes bestimmt, ist eine Haftung der Betreiberin  für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden (z.B. entgangener Genuss, Kleiderverschmutzungen durch  verschüttete Speisen oder Getränke ohne Personenschaden, Wartezeiten, etc.) ausgeschlossen. 
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§ 14 Gastronomie

  • Speisekarten, Buffetauslagen und Preisauszeichnungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern  eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher. 
  • Der Besucher gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er Speisen oder Getränke am Buffet selbst entnimmt  oder beim Servicepersonal bestellt. 
  • Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch die Betreiberin zustande, was regelmäßig durch die  Entgegennahme der Bestellung (mündliche Bestätigung, Bon-Ausgabe) oder die Bereitstellung der Speisen und Getränke am Buffet erfolgt. Die Betreiberin behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen  abzulehnen (z.B. bei Ausverkauf von Speisen oder Getränken). 
  • Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen  Abgaben. 
  • Die Bezahlung erfolgt vor dem Verzehr an der Kasse bzw. beim Servicepersonal. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Bar, Debitkarte und Kreditkarte. 
  • Die Betreiberin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Personenschäden von Besuchern oder bei Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Herstellung von Speisen in einwandfreiem hygienischen zustand, richtiger  Allergeneauskunft. Soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes bestimmt, ist eine Haftung der Betreiberin  für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden (z.B. entgangener Genuss, Kleiderverschmutzungen durch  verschüttete Speisen oder Getränke ohne Personenschaden, Wartezeiten, etc.) ausgeschlossen. 

§ 15 Zusatzbestimmungen für Membercard-Mitglieder

  • Das Vertragsverhältnis zwischen dem Membercard-Mitglied und der Betreiberin kommt mit der Aushändigung  des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigen Mitgliedschaftsantrages an die Betreiberin zustande. 
  • Das Membercard-Mitglied erhält von der Betreiberin eine Membercard gegen Entrichtung einer einmaligen  Einschreibe- und Ausstellungsgebühr. Die Mitgliedschaft und die Membercard sind nicht übertragbar. 
  • Der Verlust der Membercard ist umgehend schriftlich bekanntzugeben. Die (neuerliche) Einschreibe- und  Ausstellungsgebühr wird bei jeder Ausstellung neuerlich fällig. 
  • Das Membercard-Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Mitgliedschaftsart zur ordnungsgemäßen  Nutzung der Anlage und Attraktionen innerhalb der vereinbarten Öffnungszeiten berechtigt.
  • Das Membercard-Mitglied hat bei jedem Zutritt zur Anlage bzw. zu den Attraktionen seine gültige Membercard  vorzuweisen. Das Membercard-Mitglied hat bei der Ausübung der Mitgliedschaft diese AGB sowie die  Hausordnung & Sicherheitsanweisungen zu beachten. 
  • Das vereinbarte monatliche Entgelt für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde oder  wiederkehrende Leistungen von der Betreiberin, sind wertgesichert und jeweils am Ersten eines jeden  Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Beginnt das  Rechtsverhältnis während eines Kalendermonats ist das monatliche Entgelt anteilig zu bezahlen. Das  Rechtsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen und kann vom Membercard-Mitglied erstmals nach einem  Jahr, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, schriftlich zum jeweils Monatsletzten, gekündigt  werden. 
  • Bei (teilweiser) Nichtnutzung von angebotenen Leistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des  Membercard-Mitglieds. Der monatliche Beitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder  erhöhen sich im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2005, oder des an seine Stelle tretenden  Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für Jänner 2005 verlautbarten Indexzahl und in der  Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebende Indexzahl, wobei Änderungen erst ab 1,5% Prozent  berücksichtigt werden. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem Monatsersten, der auf den Zugang des  Änderungsschreibens von der Betreiberin folgt, zu entrichten. 
  • Bei Zahlungsverzug hat die Betreiberin Anspruch auf Verzugszinsen von 4 % p.a., sowie einen Anspruch auf  Mahnspesen von 20,00 Euro je Mahnung, sowie auf Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher  und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen. 
  • Das Membercard-Mitglied kann ein allfälliges Upgrade (Zusatzpakete) beantragen, dass jeweils mit Wirkung ab  dem folgenden Kalendermonat in Kraft tritt. Das Membercard-Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist  verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift der Betreiberin schriftlich mitzuteilen. 

§ 16 Datenschutzerklärung

• Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der  gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers, die auf der Website der Betreiberin  https://jumpworld.one/parndorf/ abrufbar und am Eingang der Anlage ausgehängt ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

  • Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin und ihren Kunden ausschließlich österreichisches  materielles Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende  Verbraucherschutzvorschriften bleiben davon unberührt.  
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.

§ 18 Beschwerden

• Beschwerden können schriftlich an reception-parndorf@jumpworld.one oder mündlich vor Ort gegenüber der  Betriebsleitung eingereicht werden. Die Betreiberin bearbeitet Beschwerden, sofern diese nicht umgehend  bearbeitet werden können, innerhalb von 14 Werktagen.